Infos zur neuen Bahn



Warum ein Umbau?

Rollstuhlgängig und kinderwagenfreundlich

 

Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hat auch für Seilbahnbetriebe Gültigkeit. Aus diesem Grunde soll die Zugerberg Bahn zukünftig den Standards der Rollstuhlgängigkeit entsprechen. Ohne Anpassung an das Gesetz ist die Erneuerung der Betriebsbewilligung fraglich. Um den Betrieb aufrecht zu erhalten, hat der Verwaltungsrat der Zugerbergbahn AG deshalb einen Umbau der Bahn und der Stationen initiiert.